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Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Alles Wichtige zu Anmeldung, Kosten, Stornierung und zum Ablauf unserer Seminare. Für Betriebsräte auch: Freistellung und Kostentragung nach dem BetrVG.

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Anmeldung & Teilnahme

Direkt über das Anmeldeformular auf der jeweiligen Seminarseite. Sie benötigen kein Benutzerkonto; Name und E-Mail-Adresse genügen. Nach dem Absenden erhalten Sie umgehend eine Bestätigung per E-Mail mit allen Eckdaten Ihres Seminars.
Ja. Im Anmeldeformular können Sie unter „Teilnehmende Personen" beliebig viele weitere Personen ergänzen und alle zusammen in einem Vorgang anmelden; Sie sind dabei die Kontaktperson. Eine eigene E-Mail-Adresse je Person ist möglich, aber nicht nötig: Ohne eigene Adresse gehen alle Bestätigungen und Seminarinformationen an Ihre Adresse, etwa die des Betriebsrats. Eine betriebliche Adresse ist nicht erforderlich, eine private genügt.
Der Preis pro Teilnehmer ist bei jedem Seminar direkt auf der Seminarseite ausgewiesen, jeweils neben dem Anmeldeformular und auf der Seminarübersicht.
Ja, formlos per E-Mail an info@bsb-akademie.de. Bis 28 Tage vor Seminarbeginn ist der Rücktritt kostenfrei. Danach fallen gestaffelte Rücktrittsgebühren an: 25 % ab 27 Tagen, 40 % ab 20 Tagen, 70 % ab 13 Tagen und 100 % ab 6 Tagen vor Seminarbeginn. Die Einzelheiten regelt § 5 unserer AGB.
Ja, jederzeit und kostenfrei. Nennen Sie uns einfach per E-Mail den Namen und die E-Mail-Adresse der Ersatzteilnehmerin bzw. des Ersatzteilnehmers (§ 6 AGB). Das ist oft die bessere Alternative zu einer kurzfristigen Stornierung.
02

Kosten & Freistellung für Betriebsräte

Vermittelt ein Seminar Kenntnisse, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind, trägt der Arbeitgeber die Kosten: Seminargebühr, Reise- und Übernachtungskosten (§ 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 BetrVG). Die Teilnahme erfolgt während der Arbeitszeit unter Fortzahlung des Entgelts. Für Grundlagenseminare zu Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht ist die Erforderlichkeit in der Regel anerkannt.
Die Entsendung zu einer Schulung erfordert einen ordnungsgemäßen Beschluss des Gremiums in einer Betriebsratssitzung. Anschließend teilen Sie dem Arbeitgeber die Teilnahme und die zeitliche Lage des Seminars rechtzeitig mit (§ 37 Abs. 6 BetrVG). Hält der Arbeitgeber die betrieblichen Notwendigkeiten für nicht ausreichend berücksichtigt, kann er die Einigungsstelle anrufen; die Anmeldung selbst kann er dadurch nicht verhindern. Vorlagen für den Beschluss und die Mitteilung an den Arbeitgeber finden Sie im Download-Bereich.
03

Ablauf & Organisation

Online-Seminare finden live per Videokonferenz statt. Welcher Dienst eingesetzt wird, entscheiden wir je nach Seminar; den Zugangslink senden wir Ihnen rechtzeitig vor Beginn an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse. Sie benötigen lediglich ein Gerät mit stabiler Internetverbindung, Mikrofon und idealerweise Kamera; die Teilnahme ist direkt im Browser möglich.
Den Veranstaltungsort finden Sie in der jeweiligen Seminarbeschreibung. Alle organisatorischen Details erhalten Sie rechtzeitig vor Seminarbeginn per E-Mail.
Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich zur Durchführung des Seminars und geben sie nicht an Dritte weiter. Alle Einzelheiten, auch zu Ihren Rechten, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
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